Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

für die Nutzung der Plattform Fahrpunkt.de

Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH

Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg

E-Mail: info@fahrpunkt.de

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform

Fahrpunkt.de und die Rechtsbeziehungen zwischen Nutzern (Kunden und Dienstleistern)

und der Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH. Fahrpunkt tritt ausschließlich als Vermittler

auf und wird nicht Vertragspartei der über die Plattform geschlossenen Beförderungs- oder

Transportverträge zwischen Kunden und Dienstleistern.

1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB der Kunden oder Dienstleister

finden keine Anwendung, es sei denn, Fahrpunkt stimmt ausdrücklich schriftlich zu.

1.3 Begriffsbestimmungen:

Fahrten oder Transportleistungen anfragen oder buchen.

Fahrpunkt.de Fahrten oder Transportleistungen anbieten und durchführen.

keine Transportleistungen.

Ein „No-Show“ liegt vor, wenn eine der Parteien ihrer Mitwirkungspflicht am Fahrttermin

nicht nachkommt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:

 der Kunde zum vereinbarten Abholort nicht erscheint oder nicht innerhalb von 15

Minuten nach dem vereinbarten Termin zur Fahrt bereitsteht, oder

 der Dienstleister nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin

am Abholort erscheint.

Individuelle Abweichungen (z. B. längere Wartezeiten) können vereinbart werden, sofern

beide Parteien zustimmen.

2. Geltungsbereich der Plattformleistungen

2.1 Geografischer Anwendungsbereich:

Die Nutzung der Plattform Fahrpunkt.DE ist ausschließlich für Beförderungsleistungen

vorgesehen, die in Deutschland beauftragt werden oder durch in Deutschland ansässige

Unternehmen durchgeführt werden.

Eine Nutzung der Plattform für Fahrten, die vollständig außerhalb Deutschlands stattfinden,

ist ausgeschlossen.

2.2 EU-weite Nutzung im B2B-Bereich:

Vermittlungen innerhalb der Europäischen Union (EU) sind ausschließlich im Rahmen von

Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (B2B) zulässig, sofern ein unmittelbarer

Leistungsbezug zu Deutschland besteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber oder

Leistungsempfänger in Deutschland ansässig ist oder die Beförderungsleistung in

Deutschland beginnt oder endet.

2.3 Vermittlung an Privat- und Geschäftskunden / Beschränkung von B2C-Fahrten:

Die Plattform Fahrpunkt.de richtet sich in erster Linie an Geschäftskunden (B2B).

Als Geschäftskunden im Sinne dieser Bedingungen gelten Unternehmen, Vereine, Schulen,

öffentliche Einrichtungen sowie sonstige Organisationen, die Fahrdienstleistungen im

eigenen Namen oder für ihre Mitglieder, Schüler oder Teilnehmer beauftragen.

Privatkunden (B2C) können die Plattform ebenfalls nutzen, jedoch nur für Fahrten, die

vollständig innerhalb Deutschlands stattfinden.

Grenzüberschreitende Fahrten (Abfahrt oder Ziel außerhalb Deutschlands) sind für

Privatkunden grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind

Umzugsleistungen, die in Deutschland starten und in einem EU-Mitgliedstaat enden,

sofern sie den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungspflichten entsprechen.

Umzüge in die Schweiz oder andere Drittländer sind ausgeschlossen.

2.4 Beschränkung auf EU-B2B-Verbindungen mit deutschem Bezug:

Fahrten zwischen Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, bei denen weder der

Leistungsort noch der Auftraggeber oder Empfänger einen Bezug zu Deutschland aufweist,

sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Entsprechende Vermittlungen werden

systemseitig unterbunden oder durch den Plattformbetreiber storniert.

2.5 Steuerliche Behandlung:

Die vorgenannten Beschränkungen dienen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen

umsatzsteuerlichen Behandlung nach deutschem und europäischem Recht

(insbesondere gemäß Art. 44 ff. MwStSystRL, § 3a und § 13b UStG).

Fahrpunkt behält sich vor, Angebote oder Vermittlungen abzulehnen oder zu stornieren,

wenn eine korrekte steuerliche Abwicklung nicht gewährleistet werden kann.

2.6 Verpflichtung der Partnerunternehmen:

Mit der Nutzung der Plattform erkennt der Dienstleister diese Beschränkungen

ausdrücklich an und verpflichtet sich, nur solche Fahrten über die Plattform anzubieten

oder abzuwickeln, die den vorgenannten Kriterien entsprechen.

2.7 Verstöße gegen diese Regelungen können zum Ausschluss von der Plattform führen.

Bereits vermittelte, aber steuerlich unzulässige Aufträge dürfen von Fahrpunkt storniert

oder berichtigt werden.

3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

3.1 Fahrpunkt stellt eine Plattform zur Vermittlung folgender Leistungen zur Verfügung:

Limousinenfahrten)

Frachttransporte)

Matching, Zahlungsabwicklung)

3.2 Fahrpunkt selbst ist ausschließlich Vermittler. Vertragspartner des Kunden für die

Durchführung der Fahrt ist allein der jeweilige Dienstleister.

3.3 Der konkrete Leistungsumfang und die Konditionen sind in den separaten Anlagen

„Preis- und Stornierungsbedingungen“ geregelt. Diese sind Bestandteil dieser AGB.

3a. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen

3a.1 Nutzungsvertrag mit Fahrpunkt

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer (Kunde oder Dienstleister) und Fahrpunkt

über die Nutzung der Plattform kommt mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung

zu diesen AGB zustande.

3a.2 Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Dienstleister

Verträge über Beförderungs- oder Transportleistungen kommen ausschließlich zwischen

dem jeweiligen Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.

Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Dienstleisters über

die Plattform verbindlich annimmt und die Zahlung des vereinbarten Preises über den

angebotenen Zahlungsdienstleister abgeschlossen hat.

3a.3 Rolle von Fahrpunkt

Fahrpunkt tritt ausschließlich als Vermittler und technischer Betreiber der Plattform auf.

Fahrpunkt wird nicht Vertragspartei des zwischen Kunden und Anbietern geschlossenen

Transportvertrags.

4. Vermittlung wiederkehrender Routen

4.1 Definition

Wiederkehrende Routen sind regelmäßig stattfindende Fahrten (z. B. tägliche, wöchentliche

oder monatliche Fahrten), die vom Kunden über die Plattform ausgeschrieben und von

Dienstleistern mit einem Monatsangebot versehen werden können. Fahrpunkt vermittelt

ausschließlich den Abschluss solcher Verträge zwischen Kunde und Dienstleister.

4.2.Vertragsparteien

Mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden kommt ein Beförderungs- oder

Dienstleistungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen

Dienstleister zustande. Fahrpunkt wird nicht Vertragspartei dieses Vertrages.

4.3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages

Der Vermittlungsvertrag zwischen Fahrpunkt und dem Dienstleister sowie der

Beförderungsvertrag zwischen Kunde und Dienstleister kommen erst dann zustande, wenn

der Kunde die erste Monatsrate über die Plattform an Fahrpunkt gezahlt hat.

4.4 Zahlungsabwicklung

Die erste Monatsrate ist durch den Kunden vollständig an Fahrpunkt zu leisten. Fahrpunkt

behält hiervon die vereinbarte einmalige Vermittlungsgebühr ein und zahlt den

verbleibenden Betrag an den Dienstleister aus. Der Dienstleister trägt die

Vermittlungsgebühr allein. Die Vermittlungsprämie ist nicht erstattbar, auch bei

Nichtinanspruchnahme der gebuchten Routen.

4.5 Leistungserbringung durch Fahrpunkt

Mit der Auszahlung an den Dienstleister abzüglich der Vermittlungsgebühr gilt die

vertragliche Leistung von Fahrpunkt als vollständig erbracht.

4.6 Ansprüche zwischen Kunde und Dienstleister

Sämtliche aus dem Beförderungs- oder Dienstleistungsvertrag resultierenden Ansprüche (z.

B. auf Erfüllung, Mängelrechte, Schadensersatz oder Rücktritt) sind ausschließlich zwischen

Kunde und Dienstleister zu klären. Fahrpunkt übernimmt keine Verantwortung für die

ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Routen und ist nicht in Streitigkeiten

zwischen Kunde und Dienstleister einzubeziehen.

4.7. Nach Buchung einer wiederkehrenden Route ist diese verbindlich und nicht

stornierbar. Fahrpunkt übernimmt nach der Buchung keine weitere Rolle – alle

Vereinbarungen und Konflikte sind direkt zwischen Fahrdienstleister und Kunde zu klären.

5. Mitwirkungspflichten der Kunden

5.1 Kunden müssen bei der Anfrage vollständige und richtige Angaben machen (z. B.

Abholort, Zielort, Personenanzahl, Gepäck, Gewicht, Volumen, Zugänglichkeit).

5.2 Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten von den Angaben ab und kommt es dadurch

zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Auftragsabbrüchen, trägt allein der Kunde die

Verantwortung. Fahrpunkt übernimmt hierfür keine Haftung.

6. Preisbestandteile und steuerliche Behandlung

6.1 Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenlos. Im Falle einer erfolgreichen

Vermittlung fällt für den Kunden eine Vermittlungsprovision an, die bereits im angezeigten

Fahrpreis enthalten ist. Die Höhe dieser Provision ergibt sich aus dem jeweils gültigen

Preisverzeichnis.

6.2 Dienstleister nutzen die Plattform entweder kostenfrei oder entrichten eine

Abonnementgebühr gemäß dem gewählten Tarifmodell. Für über die Plattform vermittelte

Einzelfahrten fällt für Dienstleister keine zusätzliche Vermittlungsprovision an.

6.3 Die Provisionssätze, Abonnementgebühren sowie Stornierungsregelungen ergeben sich

aus der separaten Anlage „Preis- und Stornierungsbedingungen“, die Bestandteil dieser AGB

ist.

6.4 Die über die Plattform angegebenen Fahrpreise verstehen sich als Endpreise

(Bruttobeträge) und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese

auf die Beförderungsleistung entfällt.

Der im System hinterlegte Fahrpreis stellt den vom jeweiligen Dienstleister (Fahrer)

festgelegten Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer dar. Die Umsatzsteuer auf diesen

Fahrpreis wird im Rahmen der Abrechnung über Fahrpunkt technisch berücksichtigt,

jedoch vom Dienstleister selbst an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Fahrpunkt führt keine Umsatzsteuer auf den Fahrpreis des Dienstleisters ab, sondern

lediglich auf die eigene Vermittlungsleistung.

Hinweis (Reverse-Charge):

Erbringt ein im EU-Ausland ansässiger Dienstleister eine Leistung, bei der die Umsatzsteuer

gemäß § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) auf den Leistungsempfänger übergeht, kann

der Fahrpreis netto (ohne USt-Ausweis) angegeben werden.

In diesem Fall trägt der Leistungsempfänger (z. B. der Fahrkunde) die Umsatzsteuer.

6.5 Fahrpunkt erhebt auf den vom Dienstleister angegebenen Fahrpreis eine eigene

Vermittlungsgebühr (Provision).

Diese Gebühr wird auf den Dienstleisterpreis aufgeschlagen und dem Kunden im

Gesamtpreis angezeigt.

Der vom Kunden im Buchungssystem ausgewiesene Gesamtpreis setzt sich zusammen aus:

1. dem Fahrpreis des Dienstleisters (inkl. der darin enthaltenen Umsatzsteuer) und

2. der Vermittlungsgebühr von Fahrpunkt (inkl. Umsatzsteuer auf die

Vermittlungsleistung).

Fahrpunkt weist die Umsatzsteuer ausschließlich auf die eigene Vermittlungsgebühr aus

und führt diese selbst ab.

6.6 Der Kunde zahlt ausschließlich den auf der Plattform angegebenen Gesamtpreis.

Fahrpunkt vereinnahmt diesen Betrag im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des

ausführenden Dienstleisters. Fahrpunkt behält die vereinbarte Vermittlungsgebühr ein und

leitet den verbleibenden Betrag gemäß den Auszahlungsbedingungen (§ 17) an den

Dienstleister weiter. Die Umsatzsteuer auf den Fahrpreisanteil wird vom jeweiligen

Dienstleister geschuldet.

6.7 Der Dienstleister ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der von ihm

vereinnahmten Beträge verantwortlich, insbesondere für die Aufteilung in steuerbare und

nicht steuerbare Beförderungsanteile gemäß § 3b UStG. Fahrpunkt übernimmt keine

Haftung für fehlerhafte steuerliche Berechnungen oder Deklarationen durch den

Dienstleister.

6.8 Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen der Buchungsanfrage zusätzliche Leistungen

wie etwa eine Transportversicherung oder besondere Serviceoptionen zu wählen. Sofern

der Dienstleister diese Zusatzleistungen anbietet, werden sie integraler Bestandteil der

vereinbarten Beförderungsleistung. Der Dienstleister erstellt in diesem Fall ein

Gesamtangebot, das die gewählten Zusatzleistungen bereits im Endpreis (Bruttobetrag)

enthält. Die Zusatzleistungen gelten als unselbständige Nebenleistungen zur Beförderung

und teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. Eine gesonderte Ausweisung oder

Versteuerung der Zusatzleistung erfolgt daher nicht.

7. Haftung / Freistellung

7.1 Fahrpunkt haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden,

die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

7.2 Fahrpunkt übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der

vermittelten Fahrten oder Transporte. Diese liegt allein in der Verantwortung des

jeweiligen Anbieters. Fahrpunkt haftet insbesondere nicht für:

 die Verfügbarkeit, Sicherheit oder den technischen Zustand der eingesetzten

Fahrzeuge,

 die Qualifikation, Lizenzen oder Berechtigungen der Anbieter oder deren Fahrer,

 die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch die Anbieter.

7.3 Kunden stellen Fahrpunkt von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Falschangaben

des Kunden entstehen.

7.4 Dienstleister stellen Fahrpunkt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf

fehlenden Genehmigungen, Versicherungen, Konzessionen, mangelhaften

Fahrzeugzuständen oder sonstigen Gesetzesverstößen beruhen.

8. Vertragsdauer und Kündigung

8.1 Die Nutzung der Plattform ist zeitlich unbefristet. Nutzer können ihr Konto jederzeit

löschen.

8.2 Fahrpunkt ist berechtigt, Nutzerkonten bei Missbrauch, Verstößen gegen diese AGB

oder wiederholten No-Shows zu sperren oder zu kündigen.

9. Vertraulichkeit und Datenschutz

9.1 Fahrpunkt verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der

Datenschutzerklärung, die unter www.fahrpunkt.de/datenschutz abrufbar ist.

9.2 Für die Einholung und Verwaltung von Einwilligungen nutzt Fahrpunkt ein Consent-

Management-Tool (z. B. CCM19).

9.3 Kunden und Dienstleister haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und

Widerspruch gemäß DSGVO.

10. Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act (DSA)

Gemäß Art. 11 DSA benennt Fahrpunkt folgende zentrale Kontaktstelle für Nutzer und

Behörden:

Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH

Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg

E-Mail: dsa@fahrpunkt.de

Kommunikation ist in Deutsch und Englisch möglich.

11. Schlussbestimmungen

11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der

übrigen Bestimmungen unberührt.

11.3 Gerichtsstand ist der Sitz von Fahrpunkt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische

Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12. Informationen zur Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur

Online-Streitbeilegung bereit. Fahrpunkt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem

Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Widerrufsrecht

13.1 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei

Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Personen,

wenn für die Leistung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.

Für Unternehmer besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht.

13.2 Für Abonnementverträge von Dienstleistern (z. B. Premium-, Standard-, Route+- oder

Lead-Pakete) besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da diese ausschließlich von

Unternehmern abgeschlossen werden.

13.3 Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gelten bei Fahrpunkt faire Stornierungs-

und Kündigungsbedingungen. Abonnementmodelle können monatlich gekündigt werden

und führen zu keiner langfristigen Vertragsbindung. Für Kunden gelten zusätzlich die in den

Preis- und Stornierungsbedingungen festgelegten Rückerstattungsregelungen, die eine faire

und transparente Abwicklung gewährleisten.

14. Pflichten der Dienstleister

14.1 Dienstleister sichern mit ihrer Registrierung und Nutzung der Plattform verbindlich

zu, dass sie über alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen, Konzessionen und

Zulassungen verfügen, die zur Durchführung von Beförderungs- oder Transportleistungen

notwendig sind.

14.2 Hierzu zählen insbesondere:

 gültige Lizenzen und Konzessionen (z. B. nach Personenbeförderungsgesetz, GüKG

etc.),

 gültiger Personenbeförderungsschein (falls erforderlich),

 Nachweis über eine bestehende Haftpflicht- und ggf. Beförderungsversicherung,

 Fahrzeuge in verkehrssicherem, technisch einwandfreiem Zustand,

 Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften einschließlich Arbeits-, Sozial- und

Steuerrecht.

14.3 Fahrpunkt ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen. Fahrpunkt behält sich

jedoch das Recht vor, stichprobenartig entsprechende Nachweise anzufordern.

Die Verantwortung für die Richtigkeit und Gültigkeit dieser Dokumente liegt ausschließlich

beim Anbieter.

14.4 Dienstleister stellen Fahrpunkt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund

fehlender Genehmigungen, mangelhafter Fahrzeuge, fehlender Versicherungen oder

sonstiger Gesetzesverstöße entstehen.

15. Pflichten der Kunden

15.1 Kunden sind verpflichtet, bei der Anfrage und Buchung vollständige, korrekte und

wahrheitsgemäße Angaben zu machen (z. B. Abholort, Zielort, Personenanzahl, Gepäck,

Gewicht, Volumen, Zugänglichkeit, Sonderanforderungen).

15.2 Kunden sind verpflichtet, die angegebenen Stornoregelungen einzuhalten.

15.3 Kunden verpflichten sich, die vermittelten Fahrten nicht zu missbrauchen und

insbesondere keine Anfragen zu stellen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder den

Geschäftsbetrieb der Anbieter beeinträchtigen.

15.4 Bei Nichterscheinen („No-Show“) gelten die in der Anlage „Preis- und

Stornierungsbedingungen“ geregelten Konsequenzen (z. B. Entschädigungszahlungen an

Anbieter).

15.5 Kunden stellen Fahrpunkt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund

unrichtiger Angaben oder Pflichtverletzungen des Kunden entstehen.

15.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Fahrtzeiten realistisch und mit ausreichender

zeitlicher Planung unter Berücksichtigung verkehrsbedingter Verzögerungen, Stoßzeiten

und sonstiger Umstände zu wählen.

Fahrpunkt übernimmt keine Haftung für Verspätungen, die auf verkehrsübliche Staus,

Unfälle, Wetterbedingungen oder andere externe Einflüsse zurückzuführen sind.

Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung, ausreichend Zeitpuffer für

Anschlussverbindungen (z. B. Flüge, Bahnfahrten, Termine) einzuplanen.

16. Streitfälle / No-Show

16.1 Meldet eine Partei einen No-Show, so trägt sie grundsätzlich die Beweispflicht für das

behauptete Nichterscheinen. Ein Nachweis ist jedoch nur einzureichen, wenn auch die

andere Partei innerhalb der Frist einen No-Show meldet (vgl. §14.3).

16.2 Meldet eine Partei einen No-Show und äußert sich die andere Partei nicht innerhalb

von 7 Kalendertagen nach dem geplanten Fahrttermin, gilt die No-Show-Meldung der

meldenden Partei als akzeptiert.

16.3 Meldet auch die andere Partei einen No-Show, liegt ein Widerspruch vor. In diesem Fall

sind beide Parteien verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Meldung ihre

Nachweise einzureichen. Reicht eine Partei innerhalb dieser Frist keine Nachweise ein, gilt

die No-Show-Meldung der jeweils anderen Partei als akzeptiert.

16.4 Reichen beide Parteien Nachweise ein, die sich widersprechen, entscheidet Fahrpunkt

nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der eingereichten Unterlagen über die

Berechtigung der Ansprüche. Stellt Fahrpunkt fest, dass eine Partei unbegründete oder

unzureichend belegte Angaben gemacht hat, kann gegenüber dieser Partei eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des jeweiligen Fahrtpreises erhoben werden.

16.5 Bis zur endgültigen Klärung ist Fahrpunkt berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten. Die

Entscheidung von Fahrpunkt ist für beide Parteien verbindlich.

17. Auszahlung an Dienstleister

17.1 Alle Auszahlungen an den Dienstleister erfolgen durch Fahrpunkt im Wege des

Gutschriftverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Dienstleister stimmt diesem

Verfahren ausdrücklich zu. Die Gutschrift gilt als vom Dienstleister ausgestellte Rechnung

und enthält die jeweils gültige Umsatzsteuer.

17.2 Der Dienstleister erhält für erfolgreich durchgeführte Fahrten den jeweils vereinbarten

Fahrpreis.

17.3 Fahrpunkt ist berechtigt, den Fahrpreis im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters

gegenüber dem Fahrgast in Rechnung zu stellen und die Zahlung entgegenzunehmen.

17.4 Der Dienstleister ist verpflichtet, nach Abschluss jeder Fahrt eine entsprechende

Rechnung im System bereitzustellen, die auf den Namen des Fahrgastes lautet. Diese

Rechnung dient ausschließlich internen Kontrollzwecken und hat für Fahrpunkt keine

steuerliche Relevanz.

17.5 Die Freigabe zur Zahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 7 Werktagen nach

Durchführung der Fahrt, sofern keine Reklamationen oder Streitigkeiten gemeldet wurden

und die Rechnung vorliegt.

17.6 Die Abrechnung der Vergütung erfolgt gesammelt. Auszahlungen an den Dienstleister

werden grundsätzlich monatlich vorgenommen.

17.7 Auf Wunsch des Dienstleisters kann eine vorzeitige Auszahlung erfolgen, sofern ein

Mindestguthaben von [z. B. 50 €] besteht. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr

erhoben werden.

17.8 Bei Streitfällen (z. B. No-Show, verspätete Durchführung, Mängel der Leistung) ist

Fahrpunkt berechtigt, die Auszahlung vorläufig zurückzuhalten, bis der Sachverhalt geklärt

ist.

17.9 Fahrpunkt ist berechtigt, Auszahlungen mit offenen Forderungen, Gebühren oder

Bearbeitungskosten gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.

17.10 Entschädigungen oder Stornierungen können über Gutschriften von Fahrpunkt

abgewickelt werden. Diese Gutschriften gelten gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG als vom

Dienstleister ausgestellte Rechnungen und sind für Abrechnung und Umsatzsteuer

verbindlich.

17.11 Für regelmäßig wiederkehrende, vermittelte Routen erfolgt die Abrechnung durch

Fahrpunkt im Wege des Gutschriftverfahrens nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Dienstleister

stimmt diesem Verfahren ausdrücklich zu. Eine gesonderte Rechnungsstellung durch den

Dienstleister ist nicht erforderlich.

17.12 Fahrpunkt erhebt den vereinbarten Gesamtbetrag vom Kunden im Namen und auf

Rechnung des Dienstleisters (z. B. Spedition). Nach Eingang der Zahlung behält Fahrpunkt

die vereinbarte Vermittlungsprovision (zzgl. Umsatzsteuer) ein und erstellt dem

Dienstleister eine Gutschrift über den verbleibenden Betrag.

17.13 Der weitergeleitete Betrag ist für Fahrpunkt steuerlich neutral; die einbehaltene

Provision unterliegt der Umsatzsteuer von Fahrpunkt. Der Dienstleister hat den

weitergeleiteten Betrag als eigenen steuerpflichtigen Umsatz zu erfassen und die

entsprechende Umsatzsteuer selbst abzuführen.

18. Höhere Gewalt

18.1 Fahrpunkt sowie die Dienstleister haften nicht für die Nichterfüllung oder verspätete

Erfüllung von vertraglichen Pflichten, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt

verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.

18.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse,

Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Anordnungen, Streiks oder

sonstige Arbeitskämpfe, Strom- und Internetausfälle, die nicht von der betroffenen Partei zu

vertreten sind.

18.3 Während der Dauer und im Umfang des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die

Leistungspflichten. Besteht das Ereignis länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt,

vom betroffenen Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche

entstehen.