Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Nutzung der Plattform Fahrpunkt.de
Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH
Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg
E-Mail: info@fahrpunkt.de
1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der Plattform
Fahrpunkt.de und die Rechtsbeziehungen zwischen Nutzern (Kunden und Dienstleistern)
und der Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH. Fahrpunkt tritt ausschließlich als Vermittler
auf und wird nicht Vertragspartei der über die Plattform geschlossenen Beförderungs- oder
Transportverträge zwischen Kunden und Dienstleistern.
1.2 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB der Kunden oder Dienstleister
finden keine Anwendung, es sei denn, Fahrpunkt stimmt ausdrücklich schriftlich zu.
1.3 Begriffsbestimmungen:
- „Kunden“ sind natürliche oder juristische Personen, die über die Plattform Fahrpunkt.de
Fahrten oder Transportleistungen anfragen oder buchen.
- „Dienstleistern“ sind natürliche oder juristische Personen, die über die Plattform
Fahrpunkt.de Fahrten oder Transportleistungen anbieten und durchführen.
- „Fahrpunkt“ betreibt die Plattform ausschließlich als Vermittler. Fahrpunkt selbst erbringt
keine Transportleistungen.
- „No-Show“
Ein „No-Show“ liegt vor, wenn eine der Parteien ihrer Mitwirkungspflicht am Fahrttermin
nicht nachkommt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn:
der Kunde zum vereinbarten Abholort nicht erscheint oder nicht innerhalb von 15
Minuten nach dem vereinbarten Termin zur Fahrt bereitsteht, oder
der Dienstleister nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Termin
am Abholort erscheint.
Individuelle Abweichungen (z. B. längere Wartezeiten) können vereinbart werden, sofern
beide Parteien zustimmen.
2. Geltungsbereich der Plattformleistungen
2.1 Geografischer Anwendungsbereich:
Die Nutzung der Plattform Fahrpunkt.DE ist ausschließlich für Beförderungsleistungen
vorgesehen, die in Deutschland beauftragt werden oder durch in Deutschland ansässige
Unternehmen durchgeführt werden.
Eine Nutzung der Plattform für Fahrten, die vollständig außerhalb Deutschlands stattfinden,
ist ausgeschlossen.
2.2 EU-weite Nutzung im B2B-Bereich:
Vermittlungen innerhalb der Europäischen Union (EU) sind ausschließlich im Rahmen von
Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmern (B2B) zulässig, sofern ein unmittelbarer
Leistungsbezug zu Deutschland besteht. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber oder
Leistungsempfänger in Deutschland ansässig ist oder die Beförderungsleistung in
Deutschland beginnt oder endet.
2.3 Vermittlung an Privat- und Geschäftskunden / Beschränkung von B2C-Fahrten:
Die Plattform Fahrpunkt.de richtet sich in erster Linie an Geschäftskunden (B2B).
Als Geschäftskunden im Sinne dieser Bedingungen gelten Unternehmen, Vereine, Schulen,
öffentliche Einrichtungen sowie sonstige Organisationen, die Fahrdienstleistungen im
eigenen Namen oder für ihre Mitglieder, Schüler oder Teilnehmer beauftragen.
Privatkunden (B2C) können die Plattform ebenfalls nutzen, jedoch nur für Fahrten, die
vollständig innerhalb Deutschlands stattfinden.
Grenzüberschreitende Fahrten (Abfahrt oder Ziel außerhalb Deutschlands) sind für
Privatkunden grundsätzlich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind
Umzugsleistungen, die in Deutschland starten und in einem EU-Mitgliedstaat enden,
sofern sie den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Genehmigungspflichten entsprechen.
Umzüge in die Schweiz oder andere Drittländer sind ausgeschlossen.
2.4 Beschränkung auf EU-B2B-Verbindungen mit deutschem Bezug:
Fahrten zwischen Unternehmen mit Sitz außerhalb Deutschlands, bei denen weder der
Leistungsort noch der Auftraggeber oder Empfänger einen Bezug zu Deutschland aufweist,
sind von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen. Entsprechende Vermittlungen werden
systemseitig unterbunden oder durch den Plattformbetreiber storniert.
2.5 Steuerliche Behandlung:
Die vorgenannten Beschränkungen dienen der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen
umsatzsteuerlichen Behandlung nach deutschem und europäischem Recht
(insbesondere gemäß Art. 44 ff. MwStSystRL, § 3a und § 13b UStG).
Fahrpunkt behält sich vor, Angebote oder Vermittlungen abzulehnen oder zu stornieren,
wenn eine korrekte steuerliche Abwicklung nicht gewährleistet werden kann.
2.6 Verpflichtung der Partnerunternehmen:
Mit der Nutzung der Plattform erkennt der Dienstleister diese Beschränkungen
ausdrücklich an und verpflichtet sich, nur solche Fahrten über die Plattform anzubieten
oder abzuwickeln, die den vorgenannten Kriterien entsprechen.
2.7 Verstöße gegen diese Regelungen können zum Ausschluss von der Plattform führen.
Bereits vermittelte, aber steuerlich unzulässige Aufträge dürfen von Fahrpunkt storniert
oder berichtigt werden.
3. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
3.1 Fahrpunkt stellt eine Plattform zur Vermittlung folgender Leistungen zur Verfügung:
- Personenbeförderungen (z. B. Vereinsfahrten, Gruppenreisen, Flughafentransfers,
Limousinenfahrten)
- Transport- und Speditionsleistungen (z. B. Kurierfahrten, Sonderfahrten, Umzüge,
Frachttransporte)
- Digitale Services im Zusammenhang mit Transport und Logistik (z. B. Online-Plattform,
Matching, Zahlungsabwicklung)
- Vermittlung von Werbeflächen, Affiliate-Partnerschaften und Zusatzservices
3.2 Fahrpunkt selbst ist ausschließlich Vermittler. Vertragspartner des Kunden für die
Durchführung der Fahrt ist allein der jeweilige Dienstleister.
3.3 Der konkrete Leistungsumfang und die Konditionen sind in den separaten Anlagen
„Preis- und Stornierungsbedingungen“ geregelt. Diese sind Bestandteil dieser AGB.
3a. Zustandekommen von Vertragsverhältnissen
3a.1 Nutzungsvertrag mit Fahrpunkt
Das Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer (Kunde oder Dienstleister) und Fahrpunkt
über die Nutzung der Plattform kommt mit Abschluss der Registrierung und Zustimmung
zu diesen AGB zustande.
3a.2 Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Dienstleister
Verträge über Beförderungs- oder Transportleistungen kommen ausschließlich zwischen
dem jeweiligen Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande.
Ein solcher Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Dienstleisters über
die Plattform verbindlich annimmt und die Zahlung des vereinbarten Preises über den
angebotenen Zahlungsdienstleister abgeschlossen hat.
3a.3 Rolle von Fahrpunkt
Fahrpunkt tritt ausschließlich als Vermittler und technischer Betreiber der Plattform auf.
Fahrpunkt wird nicht Vertragspartei des zwischen Kunden und Anbietern geschlossenen
Transportvertrags.
4. Vermittlung wiederkehrender Routen
4.1 Definition
Wiederkehrende Routen sind regelmäßig stattfindende Fahrten (z. B. tägliche, wöchentliche
oder monatliche Fahrten), die vom Kunden über die Plattform ausgeschrieben und von
Dienstleistern mit einem Monatsangebot versehen werden können. Fahrpunkt vermittelt
ausschließlich den Abschluss solcher Verträge zwischen Kunde und Dienstleister.
4.2.Vertragsparteien
Mit der Annahme eines Angebots durch den Kunden kommt ein Beförderungs- oder
Dienstleistungsvertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen
Dienstleister zustande. Fahrpunkt wird nicht Vertragspartei dieses Vertrages.
4.3 Zustandekommen des Vermittlungsvertrages
Der Vermittlungsvertrag zwischen Fahrpunkt und dem Dienstleister sowie der
Beförderungsvertrag zwischen Kunde und Dienstleister kommen erst dann zustande, wenn
der Kunde die erste Monatsrate über die Plattform an Fahrpunkt gezahlt hat.
4.4 Zahlungsabwicklung
Die erste Monatsrate ist durch den Kunden vollständig an Fahrpunkt zu leisten. Fahrpunkt
behält hiervon die vereinbarte einmalige Vermittlungsgebühr ein und zahlt den
verbleibenden Betrag an den Dienstleister aus. Der Dienstleister trägt die
Vermittlungsgebühr allein. Die Vermittlungsprämie ist nicht erstattbar, auch bei
Nichtinanspruchnahme der gebuchten Routen.
4.5 Leistungserbringung durch Fahrpunkt
Mit der Auszahlung an den Dienstleister abzüglich der Vermittlungsgebühr gilt die
vertragliche Leistung von Fahrpunkt als vollständig erbracht.
4.6 Ansprüche zwischen Kunde und Dienstleister
Sämtliche aus dem Beförderungs- oder Dienstleistungsvertrag resultierenden Ansprüche (z.
B. auf Erfüllung, Mängelrechte, Schadensersatz oder Rücktritt) sind ausschließlich zwischen
Kunde und Dienstleister zu klären. Fahrpunkt übernimmt keine Verantwortung für die
ordnungsgemäße Durchführung der vermittelten Routen und ist nicht in Streitigkeiten
zwischen Kunde und Dienstleister einzubeziehen.
4.7. Nach Buchung einer wiederkehrenden Route ist diese verbindlich und nicht
stornierbar. Fahrpunkt übernimmt nach der Buchung keine weitere Rolle – alle
Vereinbarungen und Konflikte sind direkt zwischen Fahrdienstleister und Kunde zu klären.
5. Mitwirkungspflichten der Kunden
5.1 Kunden müssen bei der Anfrage vollständige und richtige Angaben machen (z. B.
Abholort, Zielort, Personenanzahl, Gepäck, Gewicht, Volumen, Zugänglichkeit).
5.2 Weichen die tatsächlichen Gegebenheiten von den Angaben ab und kommt es dadurch
zu Verzögerungen, Mehrkosten oder Auftragsabbrüchen, trägt allein der Kunde die
Verantwortung. Fahrpunkt übernimmt hierfür keine Haftung.
6. Preisbestandteile und steuerliche Behandlung
6.1 Die Nutzung der Plattform ist grundsätzlich kostenlos. Im Falle einer erfolgreichen
Vermittlung fällt für den Kunden eine Vermittlungsprovision an, die bereits im angezeigten
Fahrpreis enthalten ist. Die Höhe dieser Provision ergibt sich aus dem jeweils gültigen
Preisverzeichnis.
6.2 Dienstleister nutzen die Plattform entweder kostenfrei oder entrichten eine
Abonnementgebühr gemäß dem gewählten Tarifmodell. Für über die Plattform vermittelte
Einzelfahrten fällt für Dienstleister keine zusätzliche Vermittlungsprovision an.
6.3 Die Provisionssätze, Abonnementgebühren sowie Stornierungsregelungen ergeben sich
aus der separaten Anlage „Preis- und Stornierungsbedingungen“, die Bestandteil dieser AGB
ist.
6.4 Die über die Plattform angegebenen Fahrpreise verstehen sich als Endpreise
(Bruttobeträge) und enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese
auf die Beförderungsleistung entfällt.
Der im System hinterlegte Fahrpreis stellt den vom jeweiligen Dienstleister (Fahrer)
festgelegten Gesamtpreis inklusive Umsatzsteuer dar. Die Umsatzsteuer auf diesen
Fahrpreis wird im Rahmen der Abrechnung über Fahrpunkt technisch berücksichtigt,
jedoch vom Dienstleister selbst an das zuständige Finanzamt abgeführt.
Fahrpunkt führt keine Umsatzsteuer auf den Fahrpreis des Dienstleisters ab, sondern
lediglich auf die eigene Vermittlungsleistung.
Hinweis (Reverse-Charge):
Erbringt ein im EU-Ausland ansässiger Dienstleister eine Leistung, bei der die Umsatzsteuer
gemäß § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) auf den Leistungsempfänger übergeht, kann
der Fahrpreis netto (ohne USt-Ausweis) angegeben werden.
In diesem Fall trägt der Leistungsempfänger (z. B. der Fahrkunde) die Umsatzsteuer.
6.5 Fahrpunkt erhebt auf den vom Dienstleister angegebenen Fahrpreis eine eigene
Vermittlungsgebühr (Provision).
Diese Gebühr wird auf den Dienstleisterpreis aufgeschlagen und dem Kunden im
Gesamtpreis angezeigt.
Der vom Kunden im Buchungssystem ausgewiesene Gesamtpreis setzt sich zusammen aus:
1. dem Fahrpreis des Dienstleisters (inkl. der darin enthaltenen Umsatzsteuer) und
2. der Vermittlungsgebühr von Fahrpunkt (inkl. Umsatzsteuer auf die
Vermittlungsleistung).
Fahrpunkt weist die Umsatzsteuer ausschließlich auf die eigene Vermittlungsgebühr aus
und führt diese selbst ab.
6.6 Der Kunde zahlt ausschließlich den auf der Plattform angegebenen Gesamtpreis.
Fahrpunkt vereinnahmt diesen Betrag im eigenen Namen, jedoch auf Rechnung des
ausführenden Dienstleisters. Fahrpunkt behält die vereinbarte Vermittlungsgebühr ein und
leitet den verbleibenden Betrag gemäß den Auszahlungsbedingungen (§ 17) an den
Dienstleister weiter. Die Umsatzsteuer auf den Fahrpreisanteil wird vom jeweiligen
Dienstleister geschuldet.
6.7 Der Dienstleister ist selbst für die ordnungsgemäße steuerliche Behandlung der von ihm
vereinnahmten Beträge verantwortlich, insbesondere für die Aufteilung in steuerbare und
nicht steuerbare Beförderungsanteile gemäß § 3b UStG. Fahrpunkt übernimmt keine
Haftung für fehlerhafte steuerliche Berechnungen oder Deklarationen durch den
Dienstleister.
6.8 Der Kunde hat die Möglichkeit, im Rahmen der Buchungsanfrage zusätzliche Leistungen
wie etwa eine Transportversicherung oder besondere Serviceoptionen zu wählen. Sofern
der Dienstleister diese Zusatzleistungen anbietet, werden sie integraler Bestandteil der
vereinbarten Beförderungsleistung. Der Dienstleister erstellt in diesem Fall ein
Gesamtangebot, das die gewählten Zusatzleistungen bereits im Endpreis (Bruttobetrag)
enthält. Die Zusatzleistungen gelten als unselbständige Nebenleistungen zur Beförderung
und teilen das steuerliche Schicksal der Hauptleistung. Eine gesonderte Ausweisung oder
Versteuerung der Zusatzleistung erfolgt daher nicht.
7. Haftung / Freistellung
7.1 Fahrpunkt haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schäden,
die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
7.2 Fahrpunkt übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Durchführung der
vermittelten Fahrten oder Transporte. Diese liegt allein in der Verantwortung des
jeweiligen Anbieters. Fahrpunkt haftet insbesondere nicht für:
die Verfügbarkeit, Sicherheit oder den technischen Zustand der eingesetzten
Fahrzeuge,
die Qualifikation, Lizenzen oder Berechtigungen der Anbieter oder deren Fahrer,
die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften durch die Anbieter.
7.3 Kunden stellen Fahrpunkt von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund von Falschangaben
des Kunden entstehen.
7.4 Dienstleister stellen Fahrpunkt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf
fehlenden Genehmigungen, Versicherungen, Konzessionen, mangelhaften
Fahrzeugzuständen oder sonstigen Gesetzesverstößen beruhen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1 Die Nutzung der Plattform ist zeitlich unbefristet. Nutzer können ihr Konto jederzeit
löschen.
8.2 Fahrpunkt ist berechtigt, Nutzerkonten bei Missbrauch, Verstößen gegen diese AGB
oder wiederholten No-Shows zu sperren oder zu kündigen.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Fahrpunkt verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der
Datenschutzerklärung, die unter www.fahrpunkt.de/datenschutz abrufbar ist.
9.2 Für die Einholung und Verwaltung von Einwilligungen nutzt Fahrpunkt ein Consent-
Management-Tool (z. B. CCM19).
9.3 Kunden und Dienstleister haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und
Widerspruch gemäß DSGVO.
10. Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act (DSA)
Gemäß Art. 11 DSA benennt Fahrpunkt folgende zentrale Kontaktstelle für Nutzer und
Behörden:
Fahrpunkt Mobility Solutions GmbH
Untergötzenhof 14, 36100 Petersberg
E-Mail: dsa@fahrpunkt.de
Kommunikation ist in Deutsch und Englisch möglich.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Gerichtsstand ist der Sitz von Fahrpunkt, sofern der Kunde Kaufmann, juristische
Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr eine Plattform zur
Online-Streitbeilegung bereit. Fahrpunkt ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem
Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Widerrufsrecht
13.1 Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht bei
Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Beförderung von Personen,
wenn für die Leistung ein bestimmter Zeitpunkt oder Zeitraum vertraglich vorgesehen ist.
Für Unternehmer besteht grundsätzlich kein Widerrufsrecht.
13.2 Für Abonnementverträge von Dienstleistern (z. B. Premium-, Standard-, Route+- oder
Lead-Pakete) besteht ebenfalls kein Widerrufsrecht, da diese ausschließlich von
Unternehmern abgeschlossen werden.
13.3 Unabhängig vom gesetzlichen Widerrufsrecht gelten bei Fahrpunkt faire Stornierungs-
und Kündigungsbedingungen. Abonnementmodelle können monatlich gekündigt werden
und führen zu keiner langfristigen Vertragsbindung. Für Kunden gelten zusätzlich die in den
Preis- und Stornierungsbedingungen festgelegten Rückerstattungsregelungen, die eine faire
und transparente Abwicklung gewährleisten.
14. Pflichten der Dienstleister
14.1 Dienstleister sichern mit ihrer Registrierung und Nutzung der Plattform verbindlich
zu, dass sie über alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen, Konzessionen und
Zulassungen verfügen, die zur Durchführung von Beförderungs- oder Transportleistungen
notwendig sind.
14.2 Hierzu zählen insbesondere:
gültige Lizenzen und Konzessionen (z. B. nach Personenbeförderungsgesetz, GüKG
etc.),
gültiger Personenbeförderungsschein (falls erforderlich),
Nachweis über eine bestehende Haftpflicht- und ggf. Beförderungsversicherung,
Fahrzeuge in verkehrssicherem, technisch einwandfreiem Zustand,
Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften einschließlich Arbeits-, Sozial- und
Steuerrecht.
14.3 Fahrpunkt ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen zu prüfen. Fahrpunkt behält sich
jedoch das Recht vor, stichprobenartig entsprechende Nachweise anzufordern.
Die Verantwortung für die Richtigkeit und Gültigkeit dieser Dokumente liegt ausschließlich
beim Anbieter.
14.4 Dienstleister stellen Fahrpunkt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund
fehlender Genehmigungen, mangelhafter Fahrzeuge, fehlender Versicherungen oder
sonstiger Gesetzesverstöße entstehen.
15. Pflichten der Kunden
15.1 Kunden sind verpflichtet, bei der Anfrage und Buchung vollständige, korrekte und
wahrheitsgemäße Angaben zu machen (z. B. Abholort, Zielort, Personenanzahl, Gepäck,
Gewicht, Volumen, Zugänglichkeit, Sonderanforderungen).
15.2 Kunden sind verpflichtet, die angegebenen Stornoregelungen einzuhalten.
15.3 Kunden verpflichten sich, die vermittelten Fahrten nicht zu missbrauchen und
insbesondere keine Anfragen zu stellen, die gegen geltendes Recht verstoßen oder den
Geschäftsbetrieb der Anbieter beeinträchtigen.
15.4 Bei Nichterscheinen („No-Show“) gelten die in der Anlage „Preis- und
Stornierungsbedingungen“ geregelten Konsequenzen (z. B. Entschädigungszahlungen an
Anbieter).
15.5 Kunden stellen Fahrpunkt von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund
unrichtiger Angaben oder Pflichtverletzungen des Kunden entstehen.
15.6 Der Kunde ist verpflichtet, seine Fahrtzeiten realistisch und mit ausreichender
zeitlicher Planung unter Berücksichtigung verkehrsbedingter Verzögerungen, Stoßzeiten
und sonstiger Umstände zu wählen.
Fahrpunkt übernimmt keine Haftung für Verspätungen, die auf verkehrsübliche Staus,
Unfälle, Wetterbedingungen oder andere externe Einflüsse zurückzuführen sind.
Insbesondere trägt der Kunde die Verantwortung, ausreichend Zeitpuffer für
Anschlussverbindungen (z. B. Flüge, Bahnfahrten, Termine) einzuplanen.
16. Streitfälle / No-Show
16.1 Meldet eine Partei einen No-Show, so trägt sie grundsätzlich die Beweispflicht für das
behauptete Nichterscheinen. Ein Nachweis ist jedoch nur einzureichen, wenn auch die
andere Partei innerhalb der Frist einen No-Show meldet (vgl. §14.3).
16.2 Meldet eine Partei einen No-Show und äußert sich die andere Partei nicht innerhalb
von 7 Kalendertagen nach dem geplanten Fahrttermin, gilt die No-Show-Meldung der
meldenden Partei als akzeptiert.
16.3 Meldet auch die andere Partei einen No-Show, liegt ein Widerspruch vor. In diesem Fall
sind beide Parteien verpflichtet, innerhalb von 7 Kalendertagen nach der Meldung ihre
Nachweise einzureichen. Reicht eine Partei innerhalb dieser Frist keine Nachweise ein, gilt
die No-Show-Meldung der jeweils anderen Partei als akzeptiert.
16.4 Reichen beide Parteien Nachweise ein, die sich widersprechen, entscheidet Fahrpunkt
nach pflichtgemäßem Ermessen anhand der eingereichten Unterlagen über die
Berechtigung der Ansprüche. Stellt Fahrpunkt fest, dass eine Partei unbegründete oder
unzureichend belegte Angaben gemacht hat, kann gegenüber dieser Partei eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25 % des jeweiligen Fahrtpreises erhoben werden.
16.5 Bis zur endgültigen Klärung ist Fahrpunkt berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten. Die
Entscheidung von Fahrpunkt ist für beide Parteien verbindlich.
17. Auszahlung an Dienstleister
17.1 Alle Auszahlungen an den Dienstleister erfolgen durch Fahrpunkt im Wege des
Gutschriftverfahrens gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Dienstleister stimmt diesem
Verfahren ausdrücklich zu. Die Gutschrift gilt als vom Dienstleister ausgestellte Rechnung
und enthält die jeweils gültige Umsatzsteuer.
17.2 Der Dienstleister erhält für erfolgreich durchgeführte Fahrten den jeweils vereinbarten
Fahrpreis.
17.3 Fahrpunkt ist berechtigt, den Fahrpreis im Namen und auf Rechnung des Dienstleisters
gegenüber dem Fahrgast in Rechnung zu stellen und die Zahlung entgegenzunehmen.
17.4 Der Dienstleister ist verpflichtet, nach Abschluss jeder Fahrt eine entsprechende
Rechnung im System bereitzustellen, die auf den Namen des Fahrgastes lautet. Diese
Rechnung dient ausschließlich internen Kontrollzwecken und hat für Fahrpunkt keine
steuerliche Relevanz.
17.5 Die Freigabe zur Zahlung erfolgt grundsätzlich innerhalb von 7 Werktagen nach
Durchführung der Fahrt, sofern keine Reklamationen oder Streitigkeiten gemeldet wurden
und die Rechnung vorliegt.
17.6 Die Abrechnung der Vergütung erfolgt gesammelt. Auszahlungen an den Dienstleister
werden grundsätzlich monatlich vorgenommen.
17.7 Auf Wunsch des Dienstleisters kann eine vorzeitige Auszahlung erfolgen, sofern ein
Mindestguthaben von [z. B. 50 €] besteht. In diesem Fall kann eine Bearbeitungsgebühr
erhoben werden.
17.8 Bei Streitfällen (z. B. No-Show, verspätete Durchführung, Mängel der Leistung) ist
Fahrpunkt berechtigt, die Auszahlung vorläufig zurückzuhalten, bis der Sachverhalt geklärt
ist.
17.9 Fahrpunkt ist berechtigt, Auszahlungen mit offenen Forderungen, Gebühren oder
Bearbeitungskosten gegenüber dem Dienstleister zu verrechnen.
17.10 Entschädigungen oder Stornierungen können über Gutschriften von Fahrpunkt
abgewickelt werden. Diese Gutschriften gelten gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG als vom
Dienstleister ausgestellte Rechnungen und sind für Abrechnung und Umsatzsteuer
verbindlich.
17.11 Für regelmäßig wiederkehrende, vermittelte Routen erfolgt die Abrechnung durch
Fahrpunkt im Wege des Gutschriftverfahrens nach § 14 Abs. 2 Satz 2 UStG. Der Dienstleister
stimmt diesem Verfahren ausdrücklich zu. Eine gesonderte Rechnungsstellung durch den
Dienstleister ist nicht erforderlich.
17.12 Fahrpunkt erhebt den vereinbarten Gesamtbetrag vom Kunden im Namen und auf
Rechnung des Dienstleisters (z. B. Spedition). Nach Eingang der Zahlung behält Fahrpunkt
die vereinbarte Vermittlungsprovision (zzgl. Umsatzsteuer) ein und erstellt dem
Dienstleister eine Gutschrift über den verbleibenden Betrag.
17.13 Der weitergeleitete Betrag ist für Fahrpunkt steuerlich neutral; die einbehaltene
Provision unterliegt der Umsatzsteuer von Fahrpunkt. Der Dienstleister hat den
weitergeleiteten Betrag als eigenen steuerpflichtigen Umsatz zu erfassen und die
entsprechende Umsatzsteuer selbst abzuführen.
18. Höhere Gewalt
18.1 Fahrpunkt sowie die Dienstleister haften nicht für die Nichterfüllung oder verspätete
Erfüllung von vertraglichen Pflichten, soweit diese durch Ereignisse höherer Gewalt
verursacht werden, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der betroffenen Partei liegen.
18.2 Als höhere Gewalt gelten insbesondere: Naturkatastrophen, extreme Wetterereignisse,
Epidemien und Pandemien, Krieg, Terroranschläge, staatliche Anordnungen, Streiks oder
sonstige Arbeitskämpfe, Strom- und Internetausfälle, die nicht von der betroffenen Partei zu
vertreten sind.
18.3 Während der Dauer und im Umfang des Ereignisses höherer Gewalt ruhen die
Leistungspflichten. Besteht das Ereignis länger als 30 Tage, sind beide Parteien berechtigt,
vom betroffenen Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Schadensersatzansprüche
entstehen.